Sachverständiger
Wenn ein Wert nicht geschätzt, sondern belegt werden muss.
Wertgutachten und Immobilienbewertung von einem Sachverständigen für Immobilienbewertung, Sachkunde geprüft vom TÜV Rheinland. Nachvollziehbar hergeleitet und gegenüber Dritten belegbar.
Anlass
Wann Sie ein Gutachten brauchen
Eine Schätzung reicht, solange sich niemand darauf berufen muss. Sobald es das tut, braucht es eine Herleitung, die auch ein Dritter nachvollziehen kann.
- ErbauseinandersetzungWenn mehrere Erben sich einigen müssen, hilft keine Schätzung, sondern ein nachvollziehbarer Wert.
- Scheidung und ZugewinnausgleichBeide Seiten müssen die Grundlage akzeptieren können.
- Schenkung und ErbschaftsteuerDer vom Finanzamt angesetzte Wert liegt oft über dem tatsächlichen – ein Gutachten ist der Weg, das zu korrigieren.
- Vor Kauf oder VerkaufWenn Sie wissen wollen, ob der Preis stimmt, bevor Sie unterschreiben.
- Bilanzierung und BeleihungWenn Bank oder Steuerberater eine belastbare Grundlage brauchen.
Methode
Wie bewertet wird
Bewertet wird nach den normierten Verfahren, je nach Objektart.
01
Vergleichswertverfahren
Für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser, auf Basis tatsächlicher Kauffälle aus den Daten des Gutachterausschusses.
02
Ertragswertverfahren
Für vermietete Objekte und Mehrfamilienhäuser, auf Basis nachhaltig erzielbarer Erträge.
03
Sachwertverfahren
Für Objekte ohne Vergleichsfälle, auf Basis von Herstellungskosten und Bodenwert.
Dazu kommt, was kein Verfahren erfasst: der Zustand der Substanz, der Zuschnitt, die Lage im Ort, das Baurecht auf dem Nachbargrundstück. Deshalb geht der Ortstermin dem Gutachten immer voraus.
Transparenz in eigener Sache
Was unsere Qualifikation abdeckt – und was nicht
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland gesetzlich nicht geschützt. Unser Sachverständiger ist nicht öffentlich bestellt und vereidigt nach § 36 GewO. Die Qualifikation ist eine geprüfte Sachkunde des TÜV Rheinland.
Was das praktisch bedeutet: Für Verhandlungen, Erbauseinandersetzungen, Finanzämter und Banken ist ein Gutachten auf dieser Grundlage in aller Regel ausreichend. Wenn ein Gericht ein Gutachten anordnet, wird dagegen ein öffentlich bestellter Sachverständiger bestellt – das sagen wir Ihnen lieber vorher als hinterher.
Direkt anfragen
Wertgutachten anfragen
Beschreiben Sie kurz, wofür Sie das Gutachten brauchen – Erbengemeinschaft, Scheidung, Finanzamt, Kauf oder Verkauf. Wir melden uns mit Umfang, Ablauf und Preis. Fester Preis, bevor wir anfangen; das Erstgespräch kostet nichts.
+49 881 12 23 0052
fs@eigenraum-immo.de
So geht es weiter
- Wir melden unsIn der Regel noch am selben Werktag – telefonisch oder per E-Mail, ganz wie Sie mögen.
- Wir sehen uns die Immobilie anVor Ort, unverbindlich und ohne Kosten. Danach wissen Sie, woran Sie sind.
- Sie entscheidenÜber einen Auftrag sprechen wir erst, wenn Sie das wollen.
Eigenraum Immobilien GmbH · Karolingerstraße 5 · 82362 Weilheim i. OB
