Der Unterschied
Wir arbeiten nur für eine Seite. Ihre.
Das Bestellerprinzip ist kein Marketingbegriff, sondern eine Entscheidung darüber, wessen Interessen ein Makler vertritt. Hier steht, wie wir es halten – und was das Gesetz dazu sagt.
Das Problem
Wer für beide arbeitet, arbeitet für sich selbst
Der klassische Makler lässt sich von beiden Seiten bezahlen. Der Verkäufer gibt ihm den Auftrag, der Käufer zahlt trotzdem mit. Und dann soll dieser Makler die Interessen beider vertreten – einen hohen und gleichzeitig einen niedrigen Preis.
Das ist nicht möglich. Wer für beide arbeitet, arbeitet am Ende für sich selbst: für den schnellen Abschluss, nicht für das beste Ergebnis.
Was das Gesetz sagt
§§ 656a bis 656d BGB
Seit Dezember 2020 gelten für den Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher drei Regeln:
- TextformEin Maklervertrag ist nur wirksam, wenn er in Textform geschlossen wurde. Ein Händedruck reicht nicht mehr.
- DoppeltätigkeitWird der Makler für beide Seiten tätig, muss er von beiden dieselbe Provision verlangen – oder von keinem.
- Einseitiger AuftragBeauftragt nur eine Seite, darf höchstens die Hälfte auf die andere Seite abgewälzt werden – und erst, nachdem die auftraggebende Seite ihren Anteil nachweislich gezahlt hat.
Das Gesetz erlaubt also weiterhin, dass beide zahlen. Es begrenzt nur die Verteilung.
Was wir daraus machen
Wir gehen einen Schritt weiter als das Gesetz
Wer uns beauftragt, bezahlt uns – und bekommt dafür unsere ungeteilte Loyalität. Die andere Seite bekommt Ehrlichkeit, vollständige Informationen und faire Behandlung. Aber keine Rechnung.
Für Verkäufer
Sie zahlen nicht mehr als sonst
3,57 Prozent – genau der Satz, den Sie im geteilten Modell als Ihre Hälfte ohnehin tragen. Die zweite Hälfte gibt es bei uns nicht. Dafür verhandeln wir ohne Rücksicht auf einen Käufer, der uns auch bezahlt.
Für Käufer
Sie zahlen uns nichts
Wenn wir für die Gegenseite arbeiten, zahlen Sie bei uns keine Provision. Sie bekommen von uns trotzdem korrekte Angaben – auch die unangenehmen. Wenn ein Dach in fünf Jahren neu muss, sagen wir Ihnen das.
Für beide
Kein Nachverhandeln
Die Provision steht vor dem ersten Besichtigungstermin fest. Es gibt kein Feilschen kurz vor dem Notartermin, wenn alle unter Druck stehen.
Was in den 3,57 Prozent steckt
3,57 Prozent des beurkundeten Kaufpreises, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Ein Satz, für jedes Objekt derselbe. Wir verhandeln nicht darüber, weder nach oben noch nach unten – sonst wäre der Preis eine Verhandlungssache und keine Aussage.
Fällig wird das Honorar erst mit der Beurkundung. Vorher fließt kein Geld, auch dann nicht, wenn wir schon Monate gearbeitet haben. Kommt kein Verkauf zustande, kostet Sie das nichts.
Darin enthalten sind: die Wertermittlung durch unseren Sachverständigen, die Beschaffung fehlender Unterlagen, Fotos und Exposé, die gesamte Vermarktung über alle sechs Kanäle, die Qualifizierung und Bonitätsprüfung der Interessenten, die Verhandlung, die Begleitung zum Notar und die Übergabe.
Nicht enthalten sind Kosten, die Dritte direkt in Rechnung stellen – Energieausweis, amtliche Auszüge, ein Home Staging, wenn Sie eines wollen. Was davon anfällt, sagen wir Ihnen vorher, nicht hinterher.
Der Käufer zahlt uns nichts. Kein halbes Prozent, keine „Bearbeitungsgebühr“, nichts. Das ist der ganze Punkt.
Was Sie als Eigentümer davon haben
Ja, bei uns zahlt nur eine Seite – Ihre. Das klingt nach Nachteil und ist keiner. Hier stehen die Gründe, geordnet nach dem, was sie Ihnen bringen.
Erstens: beim Geld
Sie zahlen keinen Cent mehr als sonst. In Bayern setzen die meisten Makler 3,57 Prozent auf beiden Seiten durch – Sie tragen Ihre Hälfte, Ihr Käufer seine. Unser Honorar beträgt 3,57 Prozent. Das ist exakt die Hälfte, die Sie anderswo auch zahlen. Der Unterschied ist die zweite: Bei uns landet sie nicht beim Käufer. Es gibt sie nicht.
Im geteilten Modell zahlen Sie ohnehin beide Hälften – eine davon unsichtbar. Ein Käufer rechnet nicht in Kaufpreis, er rechnet in Gesamtaufwand. Wer insgesamt 870.000 Euro ausgeben kann, bekommt bei geteilter Provision nur ein Haus für rund 799.000 Euro finanziert – den Rest fressen Steuer, Notar und seine Provisionshälfte. Ohne Käuferprovision bietet derselbe Mann bei identischem Budget rund 826.000 Euro. Die Differenz von 27.000 Euro haben Sie im geteilten Modell längst bezahlt: über den Preis, den er Ihnen nicht mehr bieten konnte.
Und wenn Ihr Verkauf steuerpflichtig ist, wirkt unser Honorar für Sie. Verkaufen Sie innerhalb der Zehnjahresfrist oder eine vermietete Immobilie, mindern Veräußerungskosten den zu versteuernden Gewinn – die Maklerprovision gehört dazu. Die Hälfte, die Ihr Käufer zahlt, mindert bei Ihnen gar nichts. Rechnen Sie das mit Ihrem Steuerberater durch; wir sagen Ihnen nur, dass sich die Frage lohnt.
Zweitens: beim Preis, den Sie erzielen
Ihr Käufer braucht 28.560 Euro weniger auf dem Konto. Die Provision gehört zu den Kaufnebenkosten, und die finanzieren Banken in aller Regel nicht mit – sie müssen aus Eigenkapital kommen. Bei 800.000 Euro Kaufpreis sind das in Bayern rund 42.000 Euro für Steuer, Notar und Grundbuch. Mit Käuferprovision werden daraus 70.560. Wer diese Differenz nicht liquide hat, kann Ihr Haus nicht kaufen – auch wenn er die monatliche Rate mühelos trägt.
Damit bieten mehr Leute mit. Betroffen sind nicht die Schwachen, sondern die jungen Familien mit gutem Einkommen und knappem Eigenkapital. Also genau die Käufer, die ein Haus wirklich wollen und bis an ihre Grenze gehen. Mehr ernsthafte Bieter heißt mehr Bewegung im Preis, und zwar nach oben.
Profikäufer ziehen die Provision eins zu eins vom Gebot ab. Wer ein Mehrfamilienhaus oder eine Anlageimmobilie kauft, rechnet mit einem Faktor auf die Jahresmiete und mit Gesamtanschaffungskosten. Die Provision verschlechtert seine Rendite, also nimmt er sie vom Kaufpreis herunter – nicht aus Verhandlungstaktik, sondern weil seine Kalkulation es so verlangt. Bei geteilter Provision bezahlen Sie diesen Abschlag. Bei uns gibt es ihn nicht.
Die Provision ist kein Verhandlungshebel mehr. „Dann muss aber die Provision runter“ ist der Standardeinstieg in jede Nachverhandlung. Wenn der Käufer keine zahlt, greift dieser Satz ins Leere, und das Gespräch bleibt bei der Immobilie.
Drittens: beim Ablauf
Am Verhandlungstisch sitzt niemand, dem wir auch verpflichtet sind. Der Punkt ist nicht, dass uns ein höherer Preis mehr einbringt – das tut er, aber es sind Centbeträge gegen Ihre Zehntausender. Der Punkt ist, dass nichts in die andere Richtung zieht. Ein Makler, den auch der Käufer bezahlt, hat auf der Gegenseite einen zweiten Auftraggeber, dessen Interessen er nicht einfach beiseiteschieben kann. Wir haben diesen zweiten Auftraggeber nicht.
Wir dürfen offen über die Finanzierung Ihres Käufers reden. Wer den Käufer als eigenen Auftraggeber hat, ist ihm gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichtet – auch bei dem, was Sie wissen müssten. Weil unser Auftrag nur von Ihnen kommt, berichten wir Ihnen, was wir über die Bonität wissen. Ohne Interessenkonflikt, ohne Rücksicht.
Sie haben weniger Besichtigungen. Ein Makler, der von der Käuferseite lebt, hält jeden Interessenten warm – irgendeiner davon zahlt am Ende. Wir sortieren vorher aus: Wer nicht finanziert ist, kommt nicht ins Haus. Für Sie heißt das weniger Sonntagsverkehr durch Ihre Wohnräume und keine Termine, die von vornherein nichts werden konnten.
Weniger Finanzierungen platzen. Der häufigste Grund, warum ein Kauf kurz vor dem Notartermin scheitert, sind die Nebenkosten – nicht der Kaufpreis. Jede geplatzte Finanzierung kostet Sie sechs bis zehn Wochen, und ein Objekt, das zum zweiten Mal im Portal auftaucht, verliert Preis.
Kein Provisionsstreit im Endspurt. Bei geteilter Provision muss der Käufer erst zahlen, nachdem Sie Ihren Anteil nachweislich gezahlt haben – so schreibt es § 656d BGB vor. Das erzeugt Nachweise, Rückfragen und einen willkommenen Anlass, kurz vor der Beurkundung noch einmal über Geld zu reden. Genau dann, wenn Sie am wenigsten verhandeln wollen.
Viertens: bei der Sicherheit
Kein Risiko um den Provisionsanspruch. Die Vorschriften zur geteilten Provision sind streng: Wer mehr von einer Seite nimmt als von der anderen oder beim Käufer kassiert, bevor der Verkäufer nachweislich gezahlt hat, riskiert, dass die Provisionsvereinbarung insgesamt unwirksam ist. Für Sie hieße das im schlechtesten Fall Streit mitten in der Abwicklung. Ein einseitiger Auftrag hat dieses Problem nicht.
Dass wir zum Käufer ehrlich sind, schützt Sie. Wenn wir dem Interessenten sagen, dass das Dach in fünf Jahren fällig ist, klingt das erst einmal, als arbeiteten wir gegen Sie. Das Gegenteil stimmt: Ein Käufer, der alles wusste, kann später nicht mit Minderung, Rücktritt oder dem Vorwurf der arglistigen Täuschung zurückkommen. Wir dokumentieren, was wir wem gesagt haben. Ihre Ruhe nach dem Notartermin ist Teil der Leistung.
Diskrete Vermarktung funktioniert nur so. Wenn wir Ihr Objekt ohne Inserat an einen kleinen Kreis herantragen, sprechen wir Menschen persönlich an. Käme für sie eine Provision obendrauf, wäre es kein Zuspiel mehr, sondern ein Verkaufsgespräch – und die Tür ginge schwerer auf.
„Für Käufer provisionsfrei“ ist Reichweite, die nichts extra kostet. In den Portalen ist das eines der wenigen Merkmale, nach denen Interessenten tatsächlich filtern. Ihr Objekt wird häufiger geöffnet als das gleichwertige zwei Straßen weiter – ohne einen Euro mehr für Werbung.
| Beispiel: 800.000 € Kaufpreis | Klassisch, geteilte Provision | Bestellerprinzip bei uns |
|---|---|---|
| Wessen Interessen vertritt der Makler | beide Seiten gleichzeitig | ausschließlich Ihre |
| Was Sie zahlen | 3,57 % = 28.560 € | 3,57 % = 28.560 € |
| Was Ihr Käufer zahlt | 3,57 % = 28.560 € | 0 € |
| Eigenkapital, das Ihr Käufer braucht | 70.560 € | 42.000 € |
| Wer als Käufer wegfällt | alle mit knappem Eigenkapital | niemand aus diesem Grund |
| Provisionsthema im Notartermin | Nachweispflicht nach § 656d BGB | kein Thema, betrifft den Käufer nicht |
Beispielrechnung für Bayern: 3,5 % Grunderwerbsteuer, rund 1,75 % Notar und Grundbuch, Maklerprovision in der ortsüblichen Höhe von 3,57 % je Seite. Banken finanzieren Kaufnebenkosten in der Regel nicht mit; sie müssen aus Eigenkapital aufgebracht werden.
Und wenn der Käufer aus Ihrem eigenen Umfeld kommt?
Das passiert häufiger, als man denkt: Sobald bekannt wird, dass verkauft wird, meldet sich der Nachbar, ein Kollege oder jemand aus der Verwandtschaft. Bei vielen Maklern beginnt an dieser Stelle der Streit, weil im Vertrag steht, dass die volle Provision trotzdem fällig wird.
Bei uns gilt eine andere Regel. Tritt ein Käufer aus Ihrem näheren Umfeld an Sie heran und erwirbt das Objekt, greifen unsere Bedingungen für die Verkaufsbegleitung: 2.500 Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer pauschal für die Abwicklung, zuzüglich 1,5 Prozent des dann beurkundeten Kaufpreises inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer für unsere bis dahin erbrachte Vorarbeit. Damit ist alles abgegolten, was wir bis dahin geleistet haben – Bewertung, Unterlagen, Aufbereitung – und alles, was danach noch kommt: Notariat, Fristen, Übergabe.
Was das bedeutet, in Zahlen. Bei einem Kaufpreis von 800.000 Euro zahlen Sie 14.500 statt 28.560 Euro. Ungefähr die Hälfte. Sie stehen also nicht schlechter da, weil Sie selbst jemanden gefunden haben – Sie stehen besser da.
Eine Bitte haben wir. Sagen Sie uns Bescheid, sobald sich jemand bei Ihnen meldet, und schicken Sie ihn zu uns. Nicht, um Sie zu kontrollieren, sondern damit wir zwei Dinge tun können: die Bonität prüfen, bevor Sie sich mündlich festlegen – und die Vermarktung anhalten, statt weiter Interessenten anzusprechen, die keine Chance mehr haben.
| Kaufpreis | Regulär 3,57 % | Käufer aus Ihrem Umfeld | Sie sparen |
|---|---|---|---|
| 450.000 € | 16.065 € | 9.250 € | 6.815 € |
| 650.000 € | 23.205 € | 12.250 € | 10.955 € |
| 800.000 € | 28.560 € | 14.500 € | 14.060 € |
| 1.200.000 € | 42.840 € | 20.500 € | 22.340 € |
Die Ausnahme, die wir offen benennen
Wenn wir selbst kaufen wollen, sind wir nicht neutral
Es gibt eine Situation, in der wir nicht neutral sind: wenn wir eine Immobilie selbst ankaufen möchten. Dann sind wir Käufer und haben ein Interesse an einem niedrigen Preis.
Das sagen wir Ihnen dann vorher, nicht zwischen den Zeilen – und empfehlen Ihnen ausdrücklich eine zweite Meinung. Ein Bestellerprinzip, das nur gilt, solange es bequem ist, wäre keins.
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Was heißt das für Ihre Immobilie?
Wenn Sie wissen wollen, was das Bestellerprinzip bei Ihnen konkret bedeutet: fragen Sie uns. Ein Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
+49 881 12 23 0052
fs@eigenraum-immo.de
So geht es weiter
- Wir melden unsIn der Regel noch am selben Werktag – telefonisch oder per E-Mail, ganz wie Sie mögen.
- Wir sehen uns die Immobilie anVor Ort, unverbindlich und ohne Kosten. Danach wissen Sie, woran Sie sind.
- Sie entscheidenÜber einen Auftrag sprechen wir erst, wenn Sie das wollen.
Eigenraum Immobilien GmbH · Karolingerstraße 5 · 82362 Weilheim i. OB
