Standort Murnau am Staffelsee

Immobilienmakler in Murnau am Staffelsee

Murnau liegt beim Quadratmeterpreis für Häuser über der Kreisstadt Weilheim – obwohl es der kleinere Ort ist. Der Staffelsee und der Blick auf die Berge sind bezahlte Lagequalität.

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Was den Aufschlag gegenüber Weilheim erklärt

Murnau liegt sowohl bei Häusern als auch bei Wohnungen spürbar über Weilheim. Auf ein ganzes Haus gerechnet ist der Unterschied erheblich – für Orte, die keine halbe Autostunde auseinanderliegen. Wer das eine mit dem anderen vergleicht, rechnet am Markt vorbei.

Der Grund ist Lagequalität, die man nicht bauen kann: der Staffelsee mit seinen Inseln direkt am Ort und der freie Blick auf das Wettersteingebirge. Solche Eigenschaften werden bezahlt, und sie sind nicht vermehrbar.

Wichtig für die Bewertung: Murnau gehört zum Landkreis Garmisch-Partenkirchen, nicht zum Landkreis Weilheim-Schongau. Das ist mehr als Verwaltungsgeografie — Gutachterausschuss, Kaufpreissammlung und Bauverwaltung sind andere. Wer Murnauer Objekte mit Weilheimer Vergleichsfällen bewertet, rechnet mit den falschen Daten.

Was Immobilien in Murnau kosten

Die folgenden Zahlen sind Angebotspreise, keine notariellen Kaufpreise. Der Vergleich mit Weilheim ist aufschlussreich: Häuser liegen in Murnau spürbar höher, Wohnungen ebenfalls.

5.362 €/m²Häuser
5.780 €/m²Wohnungen
+6,69 %Häuser ggü. 2025

Quelle: immoportal.com, Immobilienpreise Murnau a. Staffelsee, Stand 01.09.2026. Angebotspreise auf Basis inserierter Immobilien. Zur Quelle

Was wir für Murnauer Objekte tun

Mit den richtigen Vergleichsfällen rechnen

Grundlage ist die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, nicht die aus Weilheim-Schongau.

Lagequalität belegen statt behaupten

Seeblick, Bergblick, Ortsrandlage, Ausrichtung. Was den Aufschlag trägt, gehört nachprüfbar ins Exposé.

Zweitwohnsitz und Dauerwohnen trennen

Murnau zieht beide Käufergruppen an. Sie bewerten dasselbe Haus unterschiedlich, und sie brauchen unterschiedliche Argumente.

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Häufige Fragen zu Murnau

Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher gilt seit Dezember 2020 die gesetzliche Teilung der Provision nach den §§ 656a bis 656d BGB: Wer den Makler beauftragt, trägt mindestens die Hälfte. Die konkrete Höhe steht bei uns im Vertrag, bevor Sie unterschreiben. Mehr dazu auf unserer Seite zum Bestellerprinzip.

Das hängt vom Objekt, vom Preis und von den Unterlagen ab. Die Vermarktung ist selten der Engpass – häufiger fehlen Grundrisse, Teilungserklärung, Energieausweis oder Nachweise über Sanierungen. Wir sagen Ihnen im ersten Gespräch, was Sie besorgen müssen. Eine Übersicht gibt unsere Checkliste Verkaufsunterlagen.

Ja. Wer eine Immobilie verkauft, muss den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen und ihn bei Vertragsschluss übergeben (§ 80 GEG); die Pflichtangaben müssen bereits in der Anzeige stehen (§ 87 GEG). Fehlt er, drohen Bußgelder.

Ja. Eine erste Einschätzung bekommen Sie kostenlos über unsere Sofortbewertung. Wenn Sie einen belastbaren Wert für Finanzamt, Bank oder Erbengemeinschaft brauchen, ist das ein Wertgutachten – dafür nennen wir vorher einen festen Preis.

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