Für Bauträger
Ein Neubauprojekt verkauft sich nicht über Renderings.
Sondern über Vertrauen in den Standort, den Preis und den, der die Wohnung zeigt. Wir bringen die Ortskenntnis mit, die ein überregionaler Vertrieb nicht haben kann.
Leistungen
Was wir für Ihr Projekt übernehmen
Von der Grundstücksakquise bis zur Restantenverwertung – einzeln oder als Paket.
- GrundstücksakquiseIm Landkreis Weilheim-Schongau, im Pfaffenwinkel, im Münchner Süden und im Voralpenraum – überwiegend off market.
- Marktcheck vor der KalkulationWelche Wohnungsgrößen, welche Ausstattungslinie und welche Preise in dieser Lage tatsächlich durchsetzbar sind.
- Vorvermarktung ab BaugenehmigungDamit die ersten Beurkundungen nicht erst zum Richtfest kommen.
- Abverkauf der EinheitenInklusive Interessentenqualifizierung, Finanzierungsvorprüfung und Begleitung bis zum Notartermin.
- RestantenverwertungWenn ein Projekt in der Schlussphase hängt.
Wie wir arbeiten
Vier Punkte, die Reibung sparen
- Ein Ansprechpartner. Sie reden mit uns, nicht mit einem Callcenter und nicht mit wechselnden Vertriebspartnern. Interessenten auch.
- Ehrliche Preiseinschätzung. Wir sagen Ihnen vorher, wenn eine Preisliste am Markt vorbeigeht – lieber einmal unbequem als sechs Monate Standzeit.
- Sachverständigenblick. Mit einem Sachverständigen für Immobilienbewertung und TÜV Rheinland geprüfter Sachkunde begründen wir Preise, statt sie zu behaupten – das hilft in der Verhandlung und bei finanzierenden Banken.
- Klare Konditionen. Ein Prozentsatz, der vorher feststeht, und die Vereinbarung, wer den Makler beauftragt und bezahlt. Bei Neubauprojekten mit gewerblichem Verkäufer greifen die Provisionsregeln der §§ 656c/656d BGB nicht automatisch – umso wichtiger, das vorab sauber zu regeln.
Erlaubnislage
Warum das hier relevant ist
Für die Eigenraum Immobilien GmbH liegen die Erlaubnisse nach § 34c Abs. 1 GewO vor – nicht nur für die Vermittlung (Nr. 1), sondern auch als Bauträger (Nr. 3a), Baubetreuer (Nr. 3b) und Wohnimmobilienverwalter (Nr. 4). Praktisch heißt das: Wir kennen die Anforderungen der Makler- und Bauträgerverordnung aus eigener Anwendung – Sicherungspflichten, Ratenpläne nach § 3 MaBV, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nach § 10 MaBV.
Für Sie als Bauträger bedeutet das weniger Reibung: Uns muss nicht erklärt werden, warum ein Kaufvertrag so aussieht, wie er aussieht, und warum eine Rate erst nach einem bestimmten Bautenstand fällig wird.
Die Erlaubnisangaben finden Sie vollständig mit erteilenden Behörden im Impressum.
Direkt anfragen
Projekt vorstellen
Schicken Sie uns kurz Lage, Einheiten und Zeitplan – Sie bekommen eine Einschätzung, keine Verkaufspräsentation.
+49 881 12 23 0052
fs@eigenraum-immo.de
So geht es weiter
- Wir melden unsIn der Regel noch am selben Werktag – telefonisch oder per E-Mail, ganz wie Sie mögen.
- Wir sehen uns die Immobilie anVor Ort, unverbindlich und ohne Kosten. Danach wissen Sie, woran Sie sind.
- Sie entscheidenÜber einen Auftrag sprechen wir erst, wenn Sie das wollen.
Eigenraum Immobilien GmbH · Karolingerstraße 5 · 82362 Weilheim i. OB
