Standort München

Immobilienmakler in München

Unser Schwerpunkt liegt im Süden und auf der Achse ins Fünf-Seen-Land – dort, wo sich die meisten unserer Käufer und Verkäufer bewegen. In einzelnen Vierteln innerhalb des Mittleren Rings sind wir ebenfalls tätig, weil unsere Auftraggeber dort kaufen und verkaufen.

Viertel und Gemeinden, in denen wir arbeiten

  • Lehel
  • Maxvorstadt
  • Neuhausen-Nymphenburg
  • Bogenhausen
  • Sendling
  • Harlaching
  • Solln
  • Grünwald

Kein Massengeschäft: In München nehmen wir nur Mandate an, bei denen wir die Lage wirklich einschätzen können.

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Warum wir in München anders arbeiten

Der Münchner Süden ist für uns kein Zusatzgebiet, sondern die nördliche Hälfte unseres Reviers. Wir sitzen in Weilheim, und die Achse entlang der A95 und der Bahnlinie nach München ist der Weg, den unsere Verkäufer und Käufer ohnehin täglich fahren.

Wir kennen die Käufer aus der Stadt, die ins Umland ziehen, und die Eigentümer im Umland, die in die Stadt ziehen. Beide Richtungen laufen über denselben Schreibtisch – und über denselben Ansprechpartner.

Was wir nicht behaupten: Wir sind kein Makler für jede Straße in München. Für eine Altbauwohnung in einem Viertel, das wir nicht führen, gibt es Häuser, die dort jeden Hinterhof kennen. Wir arbeiten dort, wo wir eigene Vergleichsfälle haben – in den genannten Vierteln und auf der Achse vom südlichen Stadtrand über Gauting, Starnberg und Wolfratshausen ins Oberland.

Bewertet wird bei uns von einem Sachverständigen für Immobilienbewertung mit TÜV-Rheinland-geprüfter Sachkunde – nicht von einem Rechner. Und es bleibt bei dem, was uns von anderen unterscheidet: Wir arbeiten für eine Seite. Wer uns beauftragt, zahlt. Die andere Seite zahlt nichts. Mehr dazu auf der Seite zum Bestellerprinzip.

Häufige Fragen zu München

Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher gilt seit Dezember 2020 die gesetzliche Teilung der Provision nach den §§ 656a bis 656d BGB: Wer den Makler beauftragt, trägt mindestens die Hälfte. Die konkrete Höhe steht bei uns im Vertrag, bevor Sie unterschreiben. Mehr dazu auf unserer Seite zum Bestellerprinzip.

Das hängt vom Objekt, vom Preis und von den Unterlagen ab. Die Vermarktung ist selten der Engpass – häufiger fehlen Grundrisse, Teilungserklärung, Energieausweis oder Nachweise über Sanierungen. Wir sagen Ihnen im ersten Gespräch, was Sie besorgen müssen. Eine Übersicht gibt unsere Checkliste Verkaufsunterlagen.

Ja. Wer eine Immobilie verkauft, muss den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen und ihn bei Vertragsschluss übergeben (§ 80 GEG); die Pflichtangaben müssen bereits in der Anzeige stehen (§ 87 GEG). Fehlt er, drohen Bußgelder.

Ja. Eine erste Einschätzung bekommen Sie kostenlos über unsere Sofortbewertung. Wenn Sie einen belastbaren Wert für Finanzamt, Bank oder Erbengemeinschaft brauchen, ist das ein Wertgutachten – dafür nennen wir vorher einen festen Preis.

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Schreiben Sie uns, um welches Objekt es geht – Adresse, Art, ungefähre Größe. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und sagen Ihnen, was wir für einen belastbaren Wert noch brauchen.

  • Erstgespräch und erste Einschätzung kostenlos
  • Auf Wunsch vertrauliche Vermarktung ohne Inserat
  • Keine Verpflichtung, keine automatische Beauftragung
  • Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich für Ihre Anfrage

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Wir antworten in der Regel noch am selben Werktag.

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