Standort Starnberger See

Immobilienmakler am Starnberger See

Acht Gemeinden liegen direkt am Ufer – und zwei davon, Seeshaupt und Bernried, gehören zum Landkreis Weilheim-Schongau. Das ist unser Landkreis. Wir sind hier nicht zugereist.

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Die acht Gemeinden am Ufer

Im Uhrzeigersinn ab Norden liegen am Ufer des Starnberger Sees:

  • Starnberg
  • Berg
  • Münsing
  • Seeshaupt
  • Bernried
  • Tutzing
  • Feldafing
  • Pöcking

Sie verteilen sich auf drei Landkreise: Starnberg, Bad Tölz-Wolfratshausen und Weilheim-Schongau. Seeshaupt und Bernried am Südufer gehören zu unserem Landkreis – und damit zu dem Gebiet, in dem wir täglich unterwegs sind.

Dass der See kein einheitlicher Markt ist, zeigen die Zahlen deutlicher als jede Behauptung: In Tutzing sind die Angebotspreise binnen eines Jahres um acht bis zehn Prozent gefallen, während die Stadt Starnberg auf hohem Niveau bleibt. Wer sein Objekt in Tutzing an Starnberger Zahlen orientiert, startet zu hoch und steht monatelang im Markt.

Am See gilt außerdem: Nicht jede Lage ist Seelage. Zwischen „Seeblick“, „Seenähe“ und „Gemeinde am See“ liegen im Preis Welten. Wir schreiben in das Exposé, was tatsächlich zutrifft – alles andere fällt spätestens bei der Besichtigung auf und kostet Vertrauen.

Was Immobilien am Starnberger See kosten

Die folgenden Angebotspreise stehen für Tutzing am Westufer – und daneben zum Vergleich die Stadt Starnberg. Die beiden Orte liegen zwölf Kilometer auseinander und bewegen sich gerade in entgegengesetzte Richtungen.

5.857 €/m²Tutzing, Häuser
6.304 €/m²Tutzing, Wohnungen
−8,37 %Tutzing ggü. 2025
8.400 €/m²Starnberg, Häuser

Quelle: immoportal.com – Tutzing, Stand 01.09.2026; Starnberg, Stand 01.08.2026. Angebotspreise auf Basis inserierter Immobilien. Tutzing · Starnberg

Was am See anders ist

Diskretion ist die Regel

Viele Verkäufe am See laufen nicht über Portale. Wir können Ihr Objekt vertraulich einem ausgewählten Kreis anbieten, statt es öffentlich auszustellen.

Baurecht entscheidet mit

Uferbereiche, Landschaftsschutz, Ortsrandlagen, Bestandsschutz. Was gebaut oder erweitert werden darf, geht direkt in den Preis ein – und will belegt sein.

Käufer kommen von weit her

Aus München, aus dem Ausland, als Zweitwohnsitz oder als Kapitalanlage. Diese Interessenten brauchen andere Unterlagen und andere Antworten als ein örtlicher Käufer.

Leistungen

Wie wir Ihnen am See helfen

Verkauf von A bis Z

Bewertung, Unterlagen, Exposé, Vermarktung, Besichtigungen, Verhandlung, Notartermin, Übergabe – in einer Hand.

Zum Verkaufsablauf

Wertgutachten

Für Erbauseinandersetzung, Trennung, Finanzamt oder Bank – nachvollziehbar hergeleitet und belegbar.

Zum Wertgutachten

Wir kaufen an

Wenn es schnell und diskret gehen soll: ein verbindliches Angebot statt monatelanger Vermarktung.

Zum Ankauf

Häufige Fragen zum Starnberger See

Ja. Gerade am See ist das häufig der Wunsch. Wir sprechen dann gezielt vorgemerkte Interessenten an, statt das Objekt öffentlich zu inserieren. Mehr dazu auf unserer Seite für Investoren.

Ja. Beide Gemeinden liegen im Landkreis Weilheim-Schongau – das ist unser Kerngebiet. Auch Tutzing, Feldafing, Pöcking, Berg, Münsing und Starnberg selbst gehören zu unserem Einzugsgebiet.

Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher gilt seit Dezember 2020 die gesetzliche Teilung der Provision nach den §§ 656a bis 656d BGB: Wer den Makler beauftragt, trägt mindestens die Hälfte. Die konkrete Höhe steht bei uns im Vertrag, bevor Sie unterschreiben. Mehr dazu auf unserer Seite zum Bestellerprinzip.

Das hängt vom Objekt, vom Preis und von den Unterlagen ab. Die Vermarktung ist selten der Engpass – häufiger fehlen Grundrisse, Teilungserklärung, Energieausweis oder Nachweise über Sanierungen. Wir sagen Ihnen im ersten Gespräch, was Sie besorgen müssen. Eine Übersicht gibt unsere Checkliste Verkaufsunterlagen.

Ja. Wer eine Immobilie verkauft, muss den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen und ihn bei Vertragsschluss übergeben (§ 80 GEG); die Pflichtangaben müssen bereits in der Anzeige stehen (§ 87 GEG). Fehlt er, drohen Bußgelder.

Wir sind auch hier

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Schreiben Sie uns kurz, in welcher Gemeinde Ihr Objekt liegt und ob die Vermarktung öffentlich oder diskret laufen soll. Wir melden uns persönlich – nicht mit einem Serienbrief.

  • Erstgespräch und erste Einschätzung kostenlos
  • Auf Wunsch vertrauliche Vermarktung ohne Inserat
  • Keine Verpflichtung, keine automatische Beauftragung
  • Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich für Ihre Anfrage

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Wir antworten in der Regel noch am selben Werktag.

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