Häufige Fragen

Antworten, bevor Sie fragen müssen

Die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden – zu Verkauf, Kauf, Bewertung und zur Zusammenarbeit. Wenn Ihre nicht dabei ist: unten steht das Formular.

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Verkaufen

3,57 Prozent des beurkundeten Kaufpreises, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer – ein fester Satz für jedes Objekt. Fällig mit der Beurkundung: kein Vorschuss, keine Aufwandspauschale, keine Kosten, wenn nicht verkauft wird.

Zum Vergleich: In Bayern setzen die meisten Makler 3,57 Prozent auf jeder Seite durch, Verkäufer und Käufer zusammen also 7,14 Prozent. Bei uns zahlen Sie genau so viel wie sonst Ihre Hälfte – und Ihr Käufer zahlt nichts.

Bei Grundstücken, Gewerbe und Anlageobjekten rechnen wir im Einzelfall; die Zahl steht auch dann vor der Beauftragung schriftlich fest. Mehr dazu auf der Seite zum Bestellerprinzip.

Dann zahlen Sie ungefähr die Hälfte. Tritt jemand aus Ihrem Umfeld an Sie heran und kauft, gelten unsere Bedingungen für die Verkaufsbegleitung: 2.500 Euro für die Abwicklung zuzüglich 1,5 Prozent des beurkundeten Kaufpreises für die Vorarbeit, jeweils inklusive Mehrwertsteuer. Bei 800.000 Euro sind das zusammen 14.500 statt 28.560 Euro. Sagen Sie uns nur bitte Bescheid, sobald sich jemand meldet – dann prüfen wir die Bonität, bevor Sie sich festlegen, und halten die Vermarktung an.

Für die Vermarktung nicht – für alles danach schon. Unterlagen, Notariat, Fristen, Übergabe: Das sind die zwölf Stellen, an denen ein Privatverkauf regelmäßig kippt. Wir übernehmen das zum Festpreis von 2.500 Euro inklusive Mehrwertsteuer, ohne Provision, weil wir Ihnen keinen Käufer vermitteln. Zur Verkaufsbegleitung

Höchstens zwölf Monate. Danach endet der Auftrag automatisch – Sie müssen nichts tun, nichts kündigen, nichts widerrufen. Unabhängig davon können Sie nach sechs Monaten kündigen: in Textform, ohne Frist zum Monatsende und ohne dass Sie einen Grund nennen müssen. Wir arbeiten nicht mit Verträgen, aus denen man nicht mehr herauskommt.

Das hängt vom Objekt, vom Preis und vor allem von den Unterlagen ab. Die Vermarktung ist selten der Engpass – häufiger fehlen Grundrisse, Teilungserklärung, Energieausweis oder Nachweise über Sanierungen. Was fehlt, sagen wir Ihnen im ersten Gespräch, damit die Beschaffung parallel läuft.

In der Regel: Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse und Wohnflächenberechnung, Energieausweis, Nachweise über Modernisierungen. Bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, die letzten Eigentümerversammlungsprotokolle, Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung. Wir sagen Ihnen, was wir wo besorgen können.

Ja. Nach dem Gebäudeenergiegesetz muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und dem Käufer übergeben werden. Fehlt er, drohen Bußgelder. Wir kümmern uns rechtzeitig darum.

Ja. Ein großer Teil unserer Objekte wechselt den Besitzer, bevor eine Anzeige online geht – weil viele Eigentümer keine öffentliche Vermarktung wollen. Diese Objekte gehen an Interessenten mit hinterlegtem Suchprofil.

Kaufen

Bei unseren Verkaufsmandaten nicht. Wir arbeiten für eine Seite, und das ist die Seite, die uns beauftragt hat. Für Sie als Käufer bedeutet das: kein Provisionsanteil und keine Verhandlung darüber.

Über ein Suchprofil. Sie sagen uns Lage, Objektart, Budget und Zeitrahmen; wir melden uns, wenn etwas passt – bevor es öffentlich wird. Suchprofil hinterlegen.

In Bayern 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer, dazu Notar und Grundbuch in der Größenordnung von rund zwei Prozent des Kaufpreises. Bei fremden Objekten kann eine Käuferprovision hinzukommen – bei unseren Verkaufsmandaten nicht. Durchrechnen können Sie das im Finanzierungsrechner.

Ja. Als Sachverständige übernehmen wir Kaufberatungen: Wir sehen uns das Objekt an, ordnen den Preis ein und benennen die Risiken – unabhängig davon, wer verkauft.

Bewerten und Begutachten

Die Online-Bewertung ist eine erste Orientierung aus Vergleichsdaten – kostenlos, unverbindlich, ohne Ortstermin. Die Marktwerteinschätzung entsteht nach dem Ortstermin und ist die Grundlage für die Preisstrategie beim Verkauf. Das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist ein schriftliches Gutachten, das vor Gericht, beim Finanzamt und in einer Erbauseinandersetzung Bestand hat.

Typische Anlässe: Erbauseinandersetzung, Scheidung, Schenkung oder Erbschaft gegenüber dem Finanzamt, Kaufberatung vor dem Notartermin, Vorbereitung eines Verkaufs, gerichtliche Verfahren. Zum Wertgutachten.

Das hängt vom Anlass, von der Objektart und vom Umfang ab. Sie bekommen den Preis vorab genannt – kein offenes Zeithonorar. Sagen Sie uns den Anlass, dann nennen wir Ihnen die Spanne.

Bewertet wird von einem Sachverständigen für Immobilienbewertung mit TÜV-Rheinland-geprüfter Sachkunde – nicht von einem Rechner und nicht von einem Vertriebsmitarbeiter.

Zusammenarbeit

Von München über das Fünf-Seen-Land bis zur Zugspitze: Landkreis Weilheim-Schongau, Starnberger See und Ammersee, Landsberg am Lech, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen und der Münchner Süden. Alle Orte finden Sie unter Unser Revier.

Mit dem Geschäftsführer. Von der ersten Einschätzung bis zum Notartermin bleibt der Ansprechpartner derselbe – es gibt keine Zentrale und keine Übergabe an einen Vertrieb.

Nichts. Es endet auch nicht automatisch in einem Auftrag. Wenn wir nicht die Richtigen sind, sagen wir das.

Verlässlich am selben oder am nächsten Werktag. Wenn wir nicht ans Telefon gehen, sind wir in einem Termin – sprechen Sie auf die Mailbox oder nutzen Sie das Formular.

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Schreiben Sie uns, um welches Objekt es geht – Adresse, Art, ungefähre Größe. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und sagen Ihnen, was wir für einen belastbaren Wert noch brauchen.

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