Eine geerbte Immobilie zu verkaufen ist selten nur eine wirtschaftliche Entscheidung. Meist hängen ein Trauerfall, eine Erbengemeinschaft und offene Fragen zum Finanzamt daran. Dieser Ablauf hat sich in der Praxis bewährt.

Schritt 1: Klären, wer überhaupt verkaufen darf

Verkaufen kann nur, wer als Eigentümer im Grundbuch steht oder als Erbe legitimiert ist. Dafür brauchen Sie je nach Fall ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll oder einen Erbschein. Bei mehreren Erben entsteht eine Erbengemeinschaft – und die kann eine Immobilie nur gemeinsam veräußern. Ein einzelner Miterbe kann den Verkauf nicht allein durchsetzen (wohl aber eine Teilungsversteigerung betreiben, was fast immer die schlechtere Lösung ist).

Schritt 2: Grundbuch berichtigen – und die Zwei-Jahres-Frist nutzen

Die Umschreibung im Grundbuch auf die Erben ist gebührenfrei, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beantragt wird. Danach fallen die regulären Grundbuchgebühren an. Das ist einer der wenigen Termine in diesem Prozess, bei dem Warten direkt Geld kostet.

Schritt 3: Unterlagen zusammentragen

Das ist der Teil, der erfahrungsgemäß am längsten dauert – und den wir Ihnen weitgehend abnehmen können. Benötigt werden in der Regel:

  • aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte, Liegenschaftskarte
  • Bauakte, Baugenehmigung, Grundrisse, Wohnflächenberechnung
  • Energieausweis – ohne ihn dürfen Kennwerte im Inserat nicht angegeben werden, und das ist nach § 87 GEG Pflicht
  • bei Wohnungen: Teilungserklärung, Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan, Höhe der Rücklage
  • Nachweise zu Modernisierungen, Heizung, Dach, Fenster, Elektrik
  • Erbschein bzw. Testament mit Eröffnungsprotokoll

Schritt 4: Den Wert seriös ermitteln

In der Erbengemeinschaft ist der Wert oft der eigentliche Streitpunkt. Hier hilft kein Bauchgefühl und keine gefällige Maklerschätzung, sondern eine nachvollziehbare Wertermittlung. Als Sachverständiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Sachkunde erstellen wir Ihnen wahlweise eine Marktwerteinschätzung für den Verkauf oder ein schriftliches Gutachten, das auch gegenüber Miterben, Finanzamt oder Gericht Bestand hat.

Schritt 5: Steuern realistisch einschätzen

Zwei Steuerthemen tauchen fast immer auf:

  • Erbschaftsteuer: Es gelten Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad. Für das selbst genutzte Familienheim gibt es zusätzliche Begünstigungen, die aber an eine Weiternutzung geknüpft sind.
  • Spekulationssteuer (§ 23 EStG): Maßgeblich ist nicht Ihr Erbfall, sondern der Anschaffungszeitpunkt des Erblassers. Hatte der Verstorbene die Immobilie länger als zehn Jahre, ist der Verkauf für Sie in aller Regel steuerfrei.

Das sind allgemeine Hinweise, keine Steuerberatung. Die konkrete Beurteilung gehört zu Ihrem Steuerberater – und wir arbeiten gerne direkt mit ihm zusammen.

Schritt 6: Verkaufsstrategie festlegen

Geerbte Objekte sind häufig unrenoviert, leerstehend oder vermietet. Daraus ergeben sich drei Wege:

  1. Regulärer Verkauf am freien Markt – der Weg mit dem höchsten Erlös, wenn das Objekt vorzeigbar ist.
  2. Verkauf im Ist-Zustand an Investoren – schneller, ohne Aufräumen und Handwerker, mit Abschlag.
  3. Eigenankauf – wenn Sie Ruhe brauchen und keine Verkaufsphase durchstehen wollen. Dazu unten mehr.

Schritt 7: Beurkundung und Übergabe

Der Kaufvertrag wird notariell beurkundet; alle Miterben müssen zustimmen oder wirksam vertreten sein. Nach Kaufpreiszahlung erfolgt die Übergabe mit Protokoll und Zählerständen. Erst dann wird der Käufer als Eigentümer eingetragen.

Die drei häufigsten Stolpersteine

  • Zu lange warten. Leerstand kostet: Heizung, Versicherung, Feuchtigkeit, Vandalismus – und die gebührenfreie Grundbuchberichtigung läuft nach zwei Jahren aus.
  • Unklare Rollen in der Erbengemeinschaft. Bestimmen Sie früh eine Person, die kommuniziert und Unterlagen bündelt. Alles andere verdoppelt die Laufzeit.
  • Vorschnell entrümpeln. Erst bewerten, dann räumen. Manches, was im Weg steht, ist verkaufsrelevant – und manche Käufergruppe zahlt für den ungeräumten Zustand denselben Preis.

Wenn es schnell und geräuschlos gehen soll

Nicht jede geerbte Immobilie gehört auf ein Portal. Wenn die Erbengemeinschaft eine schnelle, verbindliche Lösung braucht, prüfen wir den Ankauf im eigenen Bestand – auch bei Sanierungsstau, Leerstand oder schwieriger Vermietungssituation. Sie bekommen dann innerhalb von 48 Stunden eine erste Einschätzung, ob und in welchem Rahmen das für Sie infrage kommt.


Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.